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Mehrwertsteuerrechner: netto und brutto

Geben Sie einen Betrag ein, wählen Sie den Steuersatz und sehen Sie sofort Netto, Mehrwertsteuer und Brutto. Der Rechner arbeitet in beide Richtungen: Er schlägt die Steuer auf einen Nettopreis auf oder rechnet die enthaltene Steuer aus einem Bruttopreis heraus. Wenn die Rundung auf den Cent das Ergebnis verändert hat, sagt er es Ihnen.

Deutschland: 19 % Regelsatz und 7 % ermäßigt (§ 12 UStG). Seit 1. Januar 2026 Speisen im Restaurant zu 7 %, Getränke bleiben bei 19 %.

Steuersatz
Bruttobetrag inkl. MwSt.
119,00
100,00 + 19 % MwSt. (19,00) = 119,00
100,00Netto
19,00MwSt.
119,00Brutto

MwSt. = Netto × 19 : 100

Netto: 100,00MwSt. 19 %: 19,00= Brutto: 119,00
Der Balken ist der Bruttobetrag: Der erste Teil ist das Netto, der zweite die Mehrwertsteuer.

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Dieser Rechner hilft beim Rechnen und ist keine Steuerberatung. Die Steuersätze wurden im Oktober 2026 geprüft und können sich ändern: Bestätigen Sie den Satz Ihrer Ware oder Leistung beim Finanzamt oder bei Ihrer Steuerberatung.

So funktioniert es

  1. Richtung wählen. „MwSt. hinzurechnen“ nehmen Sie, wenn Sie den Nettobetrag kennen, etwa aus einem Angebot. „MwSt. herausrechnen“ nehmen Sie, wenn Sie den gezahlten Bruttobetrag kennen, etwa von einem Kassenbon, und den Nettobetrag suchen.
  2. Land und Steuersatz wählen. Voreingestellt ist Deutschland mit 19 % Regelsatz und 7 % ermäßigtem Satz. Sie können zu einem der acht anderen Länder wechseln oder mit „Anderer Satz“ einen beliebigen Prozentsatz eingeben.
  3. Betrag eingeben und Ergebnis kopieren. Netto, Steuer und Brutto ändern sich schon während der Eingabe. „Ergebnis kopieren“ legt den ganzen Satz in die Zwischenablage, bereit für eine E-Mail oder einen Rechnungsentwurf.

So rechnen Sie die Mehrwertsteuer hinzu und heraus

Die Umsatzsteuer, im Alltag Mehrwertsteuer genannt, ist ein Prozentsatz des Nettobetrags, also des Preises ohne Steuer. Zum Hinzurechnen multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem Steuersatz; für den Bruttobetrag multiplizieren Sie ihn mit 1 plus Steuersatz. Das Herausrechnen ist dieselbe Beziehung rückwärts: Sie teilen den Bruttobetrag durch 1 plus Steuersatz und erhalten den Nettobetrag.

BekanntGesuchtFormel (Steuersatz r in %)
NettoSteuerNetto × r : 100
NettoBruttoNetto × (1 + r : 100)
BruttoSteuerBrutto × r : (100 + r)
BruttoNettoBrutto : (1 + r : 100)

Bei 19 % ist die im Preis enthaltene Steuer nicht 19 % des Bruttopreises, sondern 19/119 davon. Das ist der häufigste Fehler: Wer von 100,00 € einfach 19 % abzieht, kommt auf 81,00 €. Der richtige Nettobetrag ist 84,03 €, denn 84,03 € plus 19 % ergibt 100,00 €. Am einfachsten teilen Sie durch 1,19, beim ermäßigten Satz durch 1,07.

Die Steuersätze im Rechner

In Deutschland gibt es zwei Steuersätze (§ 12 UStG): den Regelsatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Der ermäßigte Satz gilt nur für die Umsätze, die das Gesetz aufzählt, zum Beispiel:

  • die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen (Anlage 2 zum UStG, etwa lfd. Nr. 49 für Bücher und Zeitungen), auch als E-Book oder E-Paper (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG);
  • Speisen in Restaurants, Cafés und beim Catering, seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG: „mit Ausnahme der Abgabe von Getränken“);
  • Hotelübernachtungen (Nr. 11), Bus und Bahn im Nahverkehr innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km (Nr. 10) sowie Eintritt in Theater, Konzerte und Museen (Nr. 7).

Für die anderen Länder sind die Sätze ebenfalls hinterlegt. Steuersätze ändern sich per Gesetz; der Rechner nimmt deshalb auch einen eigenen Satz an. Für ein Land, das nicht in der Liste steht, prüfen Sie den Satz bei der Finanzverwaltung des Landes und geben ihn unter „Anderer Satz“ ein.

LandRegelsatzErmäßigtHinweis
Deutschland19 %7 %Speisen im Restaurant seit 1. Januar 2026 zu 7 %; Getränke bleiben bei 19 %
Frankreich20 %10 %, 5,5 %, 2,1 %Festland; Korsika und die Überseedepartements haben eigene Sätze
Niederlande21 %9 %Hotelübernachtungen seit 1. Januar 2026 zu 21 %; Lebensmittel und Camping bleiben bei 9 %
Polen23 %8 %, 5 %5 % für die meisten Grundnahrungsmittel, 8 % etwa für viele Dienstleistungen und Neubauwohnungen
Spanien21 %10 %, 4 %Nicht auf den Kanaren, in Ceuta und Melilla, dort gelten eigene Steuern (IGIC, IPSI)
Portugal23 %13 %, 6 %Festland; die Azoren und Madeira haben eigene, niedrigere Sätze
Italien22 %10 %, 5 %, 4 %4 % etwa für Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen; 10 % etwa für Gastronomie und Hotels
Rumänien21 %11 %Seit 1. August 2025; vorher 19 %, 9 % und 5 %
Vereinigtes Königreich20 %5 %Dazu der Nullsatz (0 %), etwa für die meisten Lebensmittel

Der Steuersatz hängt davon ab, was Sie an wen verkaufen, nicht nur vom Land. Ein gemischter Restaurantbeleg hat zwei Sätze: 7 % für das Essen, 19 % für die Getränke. Prüfen Sie den Satz Ihrer Ware oder Leistung vor einer Rechnung in § 12 UStG und Anlage 2 oder fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Rundung: warum die Cents manchmal überraschen

Geldbeträge haben zwei Nachkommastellen, die Steuerrechnung ergibt oft mehr. Der Rechner rechnet intern in ganzen Cent mit exakter Arithmetik, also ohne die Fehler von Gleitkommazahlen. Dann rundet er den Steuerbetrag kaufmännisch auf den nächsten Cent (ab einem halben Cent wird aufgerundet) und leitet den anderen Betrag so ab, dass Netto plus Steuer immer genau den Bruttobetrag ergibt.

Eine Rechnung muss das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie den Steuersatz und den Steuerbetrag enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 und 8 UStG). Der Rechner rundet deshalb einmal, auf die Steuer des eingegebenen Betrags. Wer Position für Position rundet, kann auf langen Rechnungen ein paar Cent Unterschied bekommen; beide Wege sind in der Praxis üblich, wichtig ist, dass die Summen auf der Rechnung zueinander passen.

Ein Preis, bei dem die Rundung zählt

49,99 € plus 19 %: Die exakte Steuer beträgt 9,4981 €, gerundet 9,50 €. Der Bruttobetrag ist 59,49 €.

Wenn die Rundung den Steuerbetrag verändert, zeigt der Rechner unter dem Ergebnis den ungerundeten Wert an, damit Sie sehen, was passiert ist.

Rechenbeispiele

Angebot über 1.250 € netto zuzüglich 19 %

Steuer = 1.250 × 19 : 100 = 237,50 €; zu zahlen sind 1.487,50 €.

Mehrwertsteuer aus 100 € brutto herausrechnen

Netto = 100 : 1,19 ≈ 84,033613. Die Steuer, 15,966387, wird auf 15,97 € gerundet; der Nettobetrag ist 84,03 €.

Restaurantrechnung: 38 € Essen und 12 € Getränke

Essen zu 7 %: netto 35,51 €, Steuer 2,49 €. Getränke zu 19 %: netto 10,08 €, Steuer 1,92 €. Zusammen enthält der Beleg über 50,00 € also 4,41 € Mehrwertsteuer. Rechnen Sie jeden Steuersatz getrennt.

Buch für 24 € mit 7 %

Netto = 24 : 1,07 = 22,43 €; enthaltene Steuer 1,57 €.

Kleinbetragsrechnung über 119 €

Bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung mit Bruttobetrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Für die Buchhaltung rechnen Sie heraus: 119 : 1,19 = 100,00 € netto und 19,00 € Steuer.

Niederländischer Preis: 250 € netto zuzüglich 21 %

BTW = 52,50 €; brutto 302,50 €.

Quellen

  • Deutschland: Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 Abs. 1 und 2 (einschließlich Nr. 15 zu Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, unbefristet seit 1. Januar 2026 durch das Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363), Anlage 2 und § 14 Abs. 4 (Pflichtangaben in Rechnungen); Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 33 (Kleinbetragsrechnungen), jeweils auf gesetze-im-internet.de.
  • Frankreich: Code général des impôts, Art. 278 (Regelsatz) und Art. 278-0 bis bis 281 nonies (ermäßigte Sätze).
  • Niederlande: Wet op de omzetbelasting 1968, Art. 9; Belastingdienst, „Btw-tarief logies“ (21 % ab 1. Januar 2026).
  • Polen: Umsatzsteuergesetz vom 11. März 2004 (ustawa o podatku od towarów i usług), Art. 41 und 146ef.
  • Spanien: Ley 37/1992 del IVA, Art. 90 und 91; Agencia Tributaria, „Tipos impositivos en el IVA“ (aktualisiert am 13. Oktober 2026).
  • Portugal: Código do IVA, Art. 18; Portal das Finanças.
  • Italien: DPR 633/1972, Art. 16 (Steuersätze) und Tabelle A (ermäßigt besteuerte Waren und Leistungen).
  • Rumänien: Codul fiscal (Gesetz 227/2015), Art. 291, geändert durch Gesetz 141/2025 (21 % und 11 % ab 1. August 2025).
  • Vereinigtes Königreich: GOV.UK, „VAT rates on different goods and services“ (aktualisiert am 10. Juli 2026).
  • Gegenprüfung: Europäische Kommission, Ihr Europa, „Mehrwertsteuersätze“ (zuletzt geprüft am 13. Juli 2026).
  • EU-Rahmen: Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Art. 96 bis 99 (Regelsatz und ermäßigte Sätze).

Deutsche Steuersätze und Vorschriften am 22.10.2026 im Gesetzestext geprüft; Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich am 14.10.2026, die übrigen Länder am 22.10.2026. Die Beispiele auf dieser Seite sind mit demselben Code berechnet wie der Rechner.

Häufige Fragen

Wie rechne ich 19 % Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag?
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19, für die Steuer allein mit 0,19. Aus 1.250 € netto werden 1.487,50 € brutto.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis heraus?
Teilen Sie den Bruttopreis durch 1 plus Steuersatz: bei 19 % durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Aus 100 € brutto ergeben sich 84,03 € netto und 15,97 € Steuer.
Warum sind 19 % vom Bruttopreis nicht die enthaltene Steuer?
Weil die 19 % auf den Nettobetrag berechnet werden, der kleiner ist als der Bruttobetrag. Die in einem Bruttopreis enthaltene Steuer beträgt 19/119 des Preises, also rund 15,97 %; beim ermäßigten Satz 7/107, rund 6,54 %.
Wann gilt in Deutschland 7 % statt 19 %?
Nur für die in § 12 Abs. 2 UStG genannten Umsätze, etwa die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Hotelübernachtungen, den Nahverkehr bis 50 km und seit dem 1. Januar 2026 Speisen in der Gastronomie. Getränke im Restaurant bleiben bei 19 % (Stand: 22.10.2026).
Wie wird die Mehrwertsteuer gerundet?
Der Rechner rundet den Steuerbetrag kaufmännisch auf den nächsten Cent, ein halber Cent wird aufgerundet. Den anderen Betrag leitet er so ab, dass Netto plus Steuer genau den Bruttobetrag ergibt.
Kann ich einen Steuersatz verwenden, der nicht in der Liste steht?
Ja. Wählen Sie „Anderer Satz“ und geben Sie einen Wert zwischen 0 und 100 mit höchstens zwei Nachkommastellen ein, etwa für Österreich, die Schweiz oder einen früheren Steuersatz.
Ich bin Kleinunternehmer: Muss ich Mehrwertsteuer aufschlagen?
Nein, wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt (Vorjahresumsatz höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €), weist keine Umsatzsteuer aus. Ob die Regelung für Sie gilt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Gilt das Ergebnis für meine Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die Rechnung ist korrekt. Welcher Steuersatz für Ihre Ware oder Leistung gilt und wie Ihre Rechnungen aussehen müssen, regeln aber die Vorschriften. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 14. Oktober 2026