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Überstundenrechner
Geben Sie Ihren Stundenlohn, die geleisteten Stunden und die Stundenzahl ein, ab der Überstunden beginnen. Der Rechner trennt reguläre Stunden und Überstunden und zeigt die gesamte Vergütung mit jedem Rechenschritt.
Ein einfaches Beispiel: Überstunden ab 40 Stunden mit 150 % bezahlt. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Zuschlag; tragen Sie den Wert aus Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag ein (25 % Zuschlag = 125).
| Teil | Stunden | Betrag |
|---|---|---|
| Reguläre Stunden 20,00 € / h | 40 | 800,00 € |
| Überstunden 30,00 € / h | 5 | 150,00 € |
| Gesamtvergütung | 45 | 950,00 € |
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Der Rechner liefert eine Schätzung und ist keine Rechts-, Steuer- oder Arbeitsrechtsberatung. Die Ausgangswerte sind Beispiele: Die tatsächlichen Werte bestimmen Ihr Vertrag, der Tarifvertrag und das geltende Recht.
So funktioniert es
- Ausgangswerte wählen. Wählen Sie ein Land, um eine typische Schwelle und einen Zuschlag einzutragen, oder behalten Sie das allgemeine Beispiel. Das sind nur Beispiele: Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag.
- Lohn und Stunden eingeben. Tragen Sie Ihren Bruttostundenlohn und die geleisteten Stunden im Zeitraum als Dezimalzahl ein (45,5 für 45 Stunden 30 Minuten).
- Schwelle und Zuschlag festlegen. Die Schwelle, im Feld „Reguläre Stunden“, ist die Zahl der Stunden im Zeitraum, die normal bezahlt werden, etwa 40 oder 38,5 pro Woche. Der „Überstundenlohn (%)“ ist ein Prozentsatz des Stundenlohns: 125 bedeutet 25 % Zuschlag.
- Aufschlüsselung ablesen. Sie sehen die Überstunden, die Vergütung jedes Teils und die Summe. Schalten Sie die zweite Stufe ein, wenn Stunden über einer höheren Schwelle besser bezahlt werden.
So wird die Überstundenvergütung berechnet
Überstunden sind Arbeitsstunden über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus, meist bezogen auf die Woche. Stunden bis zur Schwelle werden mit dem normalen Stundenlohn bezahlt, Stunden darüber mit dem Stundenlohn mal dem Prozentsatz für Überstunden. Die Rechnung hat drei Schritte.
- Reguläre Stunden = der kleinere Wert aus geleisteten Stunden und Schwelle. Grundvergütung = reguläre Stunden × Stundenlohn.
- Überstunden = geleistete Stunden über der Schwelle. Überstundenvergütung = Überstunden × Stundenlohn × Prozentsatz : 100.
- Gesamtvergütung = Grundvergütung + Überstundenvergütung. Gibt es eine zweite Stufe, werden die Stunden darüber mit ihrem eigenen Prozentsatz bezahlt.
In Deutschland spricht man meist vom Zuschlag: 25 % Zuschlag bedeutet, dass eine Überstunde 125 % des Stundenlohns bringt. Tragen Sie deshalb 125 ein. Ein Zuschlag von 30 % ist 130, von 50 % ist 150, der doppelte Lohn ist 200. Ohne Zuschlag, also nur mit der Grundvergütung, tragen Sie 100 ein.
Jeder Betrag wird auf den Cent gerundet, und die Summe ist die Summe der gerundeten Teile. So ergeben die angezeigten Zeilen immer genau den Gesamtbetrag.
Überstunden oder Mehrarbeit?
Im Arbeitsrecht sind Überstunden die Stunden über der vertraglichen oder tariflichen Arbeitszeit. Mehrarbeit meint oft die Arbeit über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hinaus; manche Tarifverträge verwenden das Wort aber auch für Überstunden. Für die Rechnung zählt nur, ab welcher Stunde Ihr Vertrag einen Zuschlag zahlt.
Beispiele mit Rechenweg
25 % Zuschlag
Stundenlohn 22 €, 43 Stunden in der Woche, Schwelle 40 Stunden, Prozentsatz 125. Grundvergütung 40 × 22 = 880,00 €. Die 3 Überstunden kosten je 22 × 1,25 = 27,50 €, zusammen 82,50 €. Gesamt 962,50 €, im Schnitt 22,38 € pro geleisteter Stunde und 16,50 € mehr als 43 Stunden zum normalen Lohn.
Ein ganzer Monat
Bei 40 Stunden pro Woche sind es im Monatsdurchschnitt rund 173 Stunden (40 × 52 : 12 = 173,33). Mit 21,50 € pro Stunde, 181 geleisteten Stunden und 25 % Zuschlag: 173 × 21,50 = 3.719,50 € plus 8 × 21,50 × 1,25 = 215,00 €, zusammen 3.934,50 €.
Teilzeit mit tariflichem Zuschlag
Vertraglich 20 Stunden pro Woche, in einer Woche 24 geleistet, Stundenlohn 20 €, Tarifzuschlag 30 %. Zahlt der Tarifvertrag den Zuschlag ab der vertraglichen Arbeitszeit, lautet die Rechnung: 20 × 20 = 400,00 € plus 4 × 20 × 1,3 = 104,00 €, gesamt 504,00 €. Zur Frage, ab wann Teilzeitkräfte den Zuschlag bekommen, siehe den Abschnitt zur Rechtslage.
Nur Grundvergütung
Ohne vereinbarten Zuschlag werden Überstunden mit dem normalen Stundenlohn bezahlt (Prozentsatz 100): 44 Stunden zu 18 € ergeben 792,00 €, davon 72,00 € für 4 Überstunden.
Zweite Stufe
Stundenlohn 20 €, 52 Stunden, Schwelle 40 mit 150 % und eine zweite Stufe ab 48 Stunden mit 200 %. Die Stunden 41 bis 48 sind 8 Überstunden zu 30 € = 240,00 €. Die 4 Stunden über 48 werden mit 40 € bezahlt = 160,00 €. Mit 800 € Grundvergütung ergibt das 1.200,00 €. Achtung: Mehr als 48 Stunden pro Woche sind in Deutschland nur vorübergehend zulässig (§ 3 ArbZG).
Unter der Schwelle
Stundenlohn 15 € und 32,5 Stunden bei einer Schwelle von 40 Stunden: keine Überstunden. Gesamt 32,5 × 15 = 487,50 €.
Die Regeln in Deutschland und anderen Ländern
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag. Ob und wie viel Zuschlag gezahlt wird, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Fehlt eine Regel, gilt nach § 612 Abs. 1 BGB eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist – also in der Regel der normale Stundenlohn, ohne Zuschlag. Statt Geld ist auch Freizeitausgleich über ein Arbeitszeitkonto verbreitet.
- Höchstarbeitszeit: Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei sechs Werktagen ergibt das durchschnittlich 48 Stunden pro Woche.
- Teilzeit: Das Bundesarbeitsgericht hat am 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20) entschieden, dass eine tarifliche Regel Teilzeitkräfte benachteiligt, wenn sie Zuschläge erst ab der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft zahlt und es dafür keinen sachlichen Grund gibt (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Im entschiedenen Fall betrug der Zuschlag 30 %.
- Steuer und Sozialversicherung: Überstundenvergütung und -zuschläge sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei bis zu bestimmten Prozentsätzen sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (z. B. 25 % für Nachtarbeit, 50 % sonntags, 125 % an Feiertagen). Eine Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge sah ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom September 2025 (Arbeitsmarktstärkungsgesetz) vor; geltendes Recht ist sie bisher nicht (Stand: 22. Oktober 2026).
Andere Länder regeln das teils gesetzlich. Die Übersicht dient nur der Orientierung; maßgeblich ist der aktuelle Text, der für Sie gilt.
| Land | Im Allgemeinen |
|---|---|
| Deutschland | Kein gesetzlicher Zuschlag; Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag entscheiden. Höchstens 10 Stunden pro Werktag, im Durchschnitt 8 (§ 3 ArbZG). |
| Frankreich | Die gesetzliche Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden. Der gesetzliche Zuschlag ist 25 % für die ersten acht Überstunden der Woche (36. bis 43. Stunde) und 50 % darüber, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes festlegt; mindestens 10 % (Code du travail, Art. L3121-27, L3121-33 und L3121-36, geprüft am 22.10.2026). Der Ausgangswert „Frankreich“ trägt genau diese Werte ein, mit zweiter Stufe. |
| Vereinigte Staaten | Der Fair Labor Standards Act verlangt für nicht befreite Beschäftigte mindestens das 1,5-Fache für Stunden über 40 pro Arbeitswoche. Einige Bundesstaaten kennen zusätzlich tägliche Überstunden. Viele Angestellte mit Gehalt sind befreit. |
| Vereinigtes Königreich | Kein gesetzlicher Zuschlag; es gilt der Vertrag. Die Working Time Regulations begrenzen die durchschnittliche Woche auf 48 Stunden, sofern man nicht darauf verzichtet (Opt-out). |
| Spanien | Überstunden sind mindestens mit dem Wert einer normalen Stunde zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen. Die Jahresgrenze beträgt 80 Überstunden, ohne die innerhalb von vier Monaten durch Freizeit ausgeglichenen. |
| Italien | Zuschläge regeln der nationale Tarifvertrag (CCNL) und betriebliche Regeln; sie unterscheiden sich nach Branche, Tageszeit und Feiertagen. Die gesetzliche durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit einschließlich Überstunden beträgt 48 Stunden. |
| Rumänien | Überstunden werden innerhalb von 90 Tagen durch bezahlte Freizeit ausgeglichen; ist das nicht möglich, mit einem Zuschlag von mindestens 75 % des Grundlohns bezahlt. Die Wochenhöchstgrenze einschließlich Überstunden liegt im Durchschnitt bei 48 Stunden. |
Quellen, geprüft am 22.10.2026: § 3 ArbZG, § 612 BGB, § 4 TzBfG und § 3b EStG (gesetze-im-internet.de); BAG, Urteil vom 5.12.2024 – 8 AZR 370/20 (bundesarbeitsgericht.de); Code du travail (legifrance.gouv.fr).
So wird das Ergebnis genau
- Bruttostundenlohn verwenden. Bei einem Monatsgehalt teilen Sie das Bruttogehalt durch die monatlichen Sollstunden: Wochenstunden × 52 : 12, bei 40 Stunden also 173,33. Beispiel: 3.900 € : 173,33 = 22,50 € pro Stunde.
- Nur bezahlte Stunden zählen. Ziehen Sie unbezahlte Pausen vorher ab. Der Arbeitszeitrechner erledigt das für Sie und führt den Stundenzettel.
- Stunden:Minuten in Dezimalstunden umrechnen. 38 Stunden 45 Minuten sind 38,75 Stunden. Dafür gibt es den Rechner Stunden in Dezimal.
- Zeitraum prüfen. Die Schwelle muss zum eingegebenen Zeitraum passen: 40 für eine Woche, etwa 173 für einen Monat mit 40-Stunden-Wochen, 38,5 bei vielen Tarifverträgen.
- Pauschale Abgeltung prüfen. Eine Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist nur wirksam, wenn klar ist, wie viele Stunden sie umfasst. Lassen Sie das im Zweifel prüfen.
Dies ist kein Lohnabrechnungs- oder Rechtsberatungstool. Steuern, Sozialabgaben, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie besondere Vertragsregeln sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Vergütung für Überstunden?
Gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Was trage ich bei 25 % Zuschlag ein?
Wie berechne ich Überstunden bei einem Monatsgehalt?
Ist die wöchentliche Schwelle immer 40 Stunden?
Zählen Pausen zu den geleisteten Stunden?
Kann der Rechner eine Lohnabrechnung ersetzen?
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 14. Oktober 2026